Landratsamt macht Jagd auf Wassersünder

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat die Untere Wasserbehörde des Zwickauer Landratsamtes die Wasserentnahme aus Bächen untersagt. Seit Mittwoch Nachmittag ist es damit auch nicht mehr gestattet, das kühle Nass für den so genannten Gemeingebrauch zu schöpfen. Auch wer nur mit Handgefäßen oder Gießkannen Wasser aus einem Bach entnimmt, macht sich damit strafbar. Die Behörde hat verstärkte Kontrollen angekündigt. Wer bei der illegalen Wasserentnahme aus Bächen erwischt wird, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro zur Rechenschaft gezogen werden. Generell braucht man für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde. Lediglich das Schöpfen kleiner Mengen zum Gießen ist genehmigungsfrei – doch genau dieses Recht musste durch die Hitze nun eingeschränkt werden. Die Bäche der Region leiden derzeit unter Niedrigwasser, eine Entnahme zu privaten Zwecken würde die Gewässer weiter belasten und beeinträchtigen. Bereits geringfügige Wasserentnahmen könnten nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben, hieß es aus dem Landratsamt.

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