Landratsamt genehmigt Zwickauer Haushaltssicherungskonzept
Das Landratsamt hat das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Zwickau genehmigt. Mit dem Bescheid vom 22. Juli, der gestern in der Stadtverwaltung eintraf, sind bestimmte Auflagen verbunden. Gefordert wird u.a. eine zeitnahe und effiziente Umsetzung und der Nachweis, dass im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung spätestens ab 2014 angemessene Nettoinvestitionsmittel erwirtschaftet werden können. Das Sparkonzept für die Jahre 2010 bis 2013 beinhaltet insgesamt 57 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 31,7 Millionen Euro.
Das Haushaltssicherungskonzept war am 24. Juni vom Stadtrat beschlossen worden. Es beinhaltet unter anderem die Abschaffung des zweiten kostenfreien Vorschuljahrs in den Kindertagesstätten, den Verzicht auf die Semesterbeitragsrückerstattung sowie die Schließung von zwei Mittel- und einer Grundschule.
Erhalten bleiben hingegen andere freiwillige soziale Leistungen, wie beispielsweise die Erstattung der Elternbeiträge für die Schülerbeförderung, der Essengeldzuschuss für von Hartz IV betroffene Kinder, das Begrüßungsgeld für Neugeborene, die Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe oder der Wohlfahrtspflege oder die Förderung von Vereinen und Selbsthilfegruppen. Ebenso erfolgt keine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze.