Landratsamt bestätigt Gültigkeit von OB-Wahl
Das Landratsamt hat die Gültigkeit der Zwickauer Oberbürgermeisterwahl bestätigt. Nach Angaben der Kommunalaufsicht hätte die Prüfung der Unterlagen keinen Anlass gegeben, die Wahl gemäß §§ 26, 27 KomWG für ungültig zu erklären oder die vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Wahl des Oberbürgermeisters zu beanstanden. Die Einspruchsfrist ist am 8. Juli ungenutzt zu Ende gegangen. Somit kann auf Grundlage des Bescheides zur nächsten Stadtratssitzung Ende August die offizielle Amtseinführung der Oberbürgermeisterin erfolgen.