Landkreis Zwickau nimmt Lockerungen zurück

Im Landkreis Zwickau ist der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden.

Deshalb müssen entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) durch den Landkreis Zwickau die Inzidenz bekannt gemacht, die Allgemeinverfügung zu Lockerungen von Schutzmaßnahmen aufgehoben und die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot erlassen werden.

Die Bekanntmachung der Inzidenz und die Allgemeinverfügungen sind zu finden unter

www.landkreis-zwickau.de/allgemeinverfuegung-massnahmen-corona-pandemie-landkreiszwickau .

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Rückfallregelung in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 16. März 2021 wieder Folgendes für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Zwickau gilt:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig.

Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt.

Weiterhin ist dort geregelt, dass das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt ist. Die triftigen Gründe sind in der SächsCoronaSchVO benannt.

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