Landkreis fördert Projekte gegen Diskriminierung

Landkreis_GeldIm Hauptausschuss des Landkreises Zwickau wurde am Mittwoch die „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für Demokratie und Toleranz“ beschlossen. Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Vereine und Zusammenschlüsse werden hierbei unterstützt, Präventionsprojekte zu initiieren und sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt zu widmen. Sie sollen dabei an dringenden Fragen und Problemen ansetzen und wirkungsorientiert unter Partizipation der Zielgruppe umgesetzt werden. Ziel ist es, Strukturen für den Landkreis zu entwickeln, um die demokratischen Kulturen, vor allem bei jungen Menschen, zu stärken. Die maximale Förderung beträgt 5.000 Euro pro Antragsteller, für Straßen-, Nachbarschafts- oder Kinderfeste 1.000 Euro pro Antragsteller. Die Beantragung erfolgt mittels einer Projektkonzeption sowie eines Kosten- und Finanzierungsplanes bis zum 31. Juli 2015 sowie 30. September 2015 für das laufende Haushaltsjahr.

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