Kurzarbeitergeld für flutgeschädigte Firmen

Firmen, die durch das Hochwasser und damit entstandene Schäden mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld bei der Zwickauer Arbeitsagentur beantragen. Betriebe können sich unter der bekannten Durchwahl telefonisch an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice wenden oder eine E-Mail an Zwickau.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de senden. Unternehmen, die bisher keinen Kontakt zur Arbeitsagentur hatten, nutzen die neue gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 20 und werden automatisch mit dem Arbeitgeberservice verbunden. Die Fachexperten des Teams Kurzarbeitergeld (Telefon 0371 567 3477 oder E-Mail: Chemnitz.031-OS@arbeitsagentur.de) werden auf diese Weise unterstützt und können sich schwerpunktmäßig auf die zügige Zahlbarmachung der Anträge konzentrieren.  Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter nicht wahrnehmen können, müssen keine finanziellen Nachteile befürchten – ein wichtiger Grund liegt vor und wird zuerkannt. Dies gilt auch für die freiwilligen Helfer, die nachweislich beim Hochwasserschutz mitwirken. – Foto: Ralph Köhler

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