Künftig Tempo 50 auf der B 93/Uferstraße

Bereits Ende Juni informierte die Stadtverwaltung Zwickau über die Neufassung der Straßenverkehrsordnung. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist nun eine Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit über die innerörtliche Regelgeschwindigkeit bis maximal 70 km/h nur auf Vorfahrtsstraßen zulässig, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind. Auf einzelnen Straßenabschnitten muss daher die zulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h abgesenkt werden. Diese Regelung trifft auch für die B 93/ Uferstraße zwischen Erlmühlenstraße und Thurmer/Pölbitzer Straße zu, wo künftig die innerorts zulässige Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Der Abbau der Beschilderung über die derzeit noch geltende Geschwindigkeitsregelung erfolgt in Kürze.

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