Kultureinrichtungen kostenfrei zugänglich

Die Zwickauer Kunstsammlungen, das Robert-Schumann-Haus, die Priesterhäuser  und die Galerie am Domhof können ab 1. Juni kostenlos besucht werden. Damit tritt der Ratsbeschluss vom 2. Mai in Kraft. Der kostenfreie Besuch der Einrichtungen bezieht sich ausschließlich auf die Besichtigung der Ausstellungsräume. Führungen und Sonderveranstaltungen wie Museumssalon, Konzerte, Lesungen, Ferienprogramme, museumspädagogische Angebote, Filmvorführungen und Vorträge sind mit Eintritt verbunden. Kinder bis 6 Jahre haben bei öffentlichen Führungen und Sonderveranstaltungen freien Eintritt. Kinder und Jugendliche bis 16. Jahre sowie Schüler und Studenten, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent und Zwickau-Pass Inhaber sind ermäßigungsberechtigt –   wobei der Prozentsatz je nach Art, Umfang und Preiskalkulation der Sonderveranstaltung variieren kann.

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