Kompromiss bei neuer Abfallwirtschaftssatzung

Bei der Umsetzung der neuen abfallwirtschaftlichen Regelungen ab 2019 konnten sich Landrat Rolf Keil und 20 Vertreter der vogtländischen Wohnungsbaugesellschaften am Donnerstag auf einen Kompromiss einigen. Nachbesserungsbedarf gebe es noch im Datenabgleich zwischen den Großvermietern und dem kreislichen Abfallwirtschaftsamt. Laut Keil könnten hier nur individuelle Datenabgleiche zwischen Abfallwirtschaftsamt, WbG und den jeweiligen EDV-Leuten Klärung bringen. Auf dem Treffen erhielt jeder Großvermieter seinen separaten Online-Zugang. Eine Frist, bis wann die Daten an das Abfallwirtschaftsamt zu liefern sind, wurde nicht gesetzt. Akzeptiert wurde auch, dass die Genossenschaften erst mit ihren Mitgliedern reden müssen, bevor sie Festlegungen darüber treffen können, ob die vorhandenen Tonnengrößen beibehalten oder größere bzw. kleinere angeschafft werden. Große Unbekannte ist und bleibt die Akzeptanz der Biotonne. Hier sei man auf die Zuarbeit aus den Erfassungsbögen angewiesen. Ist Ende des Jahres der tatsächliche Leerstand von Wohnungen bekannt, will die Verwaltung dem Kreistag vorschlagen, diesen bei der Gebührenschuld nicht zu berücksichtigen. Ebenfalls soll eine degressiv gestaffelte Behältergebühr erhalten bleiben, soweit sich dies aus den Logistikkosten begründen lässt.

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