Koalition will Baumfällungen entbürokratisieren

baumDie CDU-/FDP-Koalition im Landtag hält an der Entbürokratisierung von Baumfällungen auf Privatgrundstücken fest. Nach einer Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes sollen die kommunalen Baumschutzsatzungen künftig nicht mehr für Bäume und Hecken in Kleingärten gelten. Auch für das Fällen von Obstbäumen, Nadelgehölzen, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbenen Bäumen auf bebauten Grundstücken sowie sonstigen Bäumen auf bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter  soll die Genehmigung einfacher werden. Die zuständige Behörde muss über einen Fällantrag innerhalb von drei Wochen entscheiden. Lehnt sie ihn in dieser Frist nicht ab, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei. Nach der Beratung des Änderungsantrages in den Ausschüssen rechnet die Koalition noch im Sommer mit einer Beschlussfassung.

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