Knapp 260 Euro für „Gewinnspielzentrale“

Mit eine angeblichen Mahnung und Kündigungsbetätigung von Exclusive Claims aus Walldorf hat sich eine Reinsdorferin an die Verbraucherzentrale Zwickau gewandt. Die Frau sollte 260,64 Euro für eine angebliche Mitgliedschaft bei der „Gewinnspielzentrale“ zahlen. Wenn sie den Betrag überweise, könne sie das und alle künftigen Mahnschreiben als hinfällig betrachten. Sie müsse dieses Schreiben dann nur an das jeweilige Unternehmen schicken. Weiterhin würde sie durch die Zahlung automatisch aus allen Gewinnspielregistern gelöscht und könne weiterhin automatisch auch nicht mehr bei Gewinnspielen eingetragen werden. Im Fall der Nichtzahlung wurden ihr eine Vorpfändung und Kontosperrung sowie ein Mahnbescheid gedroht. Verbraucherberater Robert Schumann rät: „Zahlen Sie nicht!“ Wo keine Verträge abgeschlossen wurden, muss auch nichts gekündigt werden oder gar Geld gezahlt werden.

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