Knallhart-Polizist wird gefeiert

Auch in Westsachsen gibt es immer wieder Autofahrer, die bei Unfällen das Handy zücken, um Bilder vom Geschehen zu machen.
Da ist das Bedienen des Mobiltelefons während der Fahrt noch das geringste Übel. Hinzu kommt, dass hier eindeutig „§ 201a Punkt 1 Abs. 2 – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ greift.
Einer hat jetzt wieder durchgegriffen und wird im Netz gefeiert.
„Sie wollen tote Menschen sehen? Fotos machen? Schämen sollten Sie sich!“ ein Satz, der die Gaffer dann doch zur Einsicht bringt?
Was meint ihr zur Vorgehensweise von Stefan Pfeiffer – Verkehrspolizei Feucht bei Nürnberg?
Hier der Filmbericht von den BR24-Kollegen.

Bericht von BR24 – Quelle Bayrischer Rundfunk/News5

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