Kinderschänder muss drei Jahre hinter Gitter

Wegen 90-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, schickte das Amtsgericht Zwickau am Montag einen 42-Jährigen für 3 Jahre und 3 Monate hinter Gitter. Als Betreuer in einem Feriencamp soll sich Holger G. im August 2012 den 8 bis 12-jährigen Jungen als Arzt oder Rettungssanitäter vorgestellt haben, obwohl er nach eigenen Angaben den Beruf eines Bäckers erlernt hatte. Abends soll der Angeklagte dann so genannte „Zeckenkontrollen“ durchgeführt und die Genitalien der Kinder in sexueller Absicht berührt haben. Darüber hinaus soll er sich mehrfach zu ihnen ins Bett gelegt haben. Gleich am ersten Verhandlungstag legte G. ein Geständnis ab, bestritt jedoch sexuelle Motive. Auf Grund seines Geständnisses mussten die 25 mutmaßlich geschädigten Kinder nicht alle persönlich vernommen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

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