Keine Umsatzsteuer für Musikschulen

Die Umsatzsteuerbefreiung für private Bildungseinrichtungen bleibt bestehen. Das gab der Zwickauer Bundestagsabgeordnete Michael Luther (CDU) bekannt Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die Rechtsprechung der Europäischen Union sah ursprünglich eine teilweise Besteuerung von privaten Bildungseinrichtungen ab 2013 vor. Musik- und Tanzschulen wären von einer Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung besonders betroffen gewesen. Kulturpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen sich dafür ein, dass von der Einführung einer Umsatzsteuer für private Bildungseinrichtungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes abgesehen wird. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen entschieden sich die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen, die geplante Regelung zu den Bildungsleistungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 zu streichen. Somit bleibt der geltende Rechtszustand bestehen.