Keine Ostergeschenke von Anwälten

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Kriminellen, die sich u.a. das Ukash-Verfahren für betrügerische Beutezüge zunutze machen. Bei Ukash handelt es sich um eine Zahlungsmethode, die im bargeldlosen Verkehr genutzt wird. Jeder kann hierbei sein Bargeld an einer der 275.000 Verkaufsstellen (beispielsweise auch an Tankstellen) gegen Ukash eintauschen. Dafür erhält man eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN), die (wie Bargeld) sofort genutzt werden kann, wenn auch der Händler bzw. Vertragspartner an diesem Verfahren teilnimmt und ihm die PIN mitgeteilt wird.

„Bei unbekannten oder nicht absolut vertrauenswürdigen Vertragspartnern sollte man von dieser Zahlungsmethode jedoch Abstand nehmen“, informiert Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn gibt man die PIN einmal aus der Hand, kann das Geld ganz schnell weg sein.

Ein Verbraucher aus der Lausitz berichtete, dass er einen Anruf erhalten und ein Anwalt ihm mitgeteilt habe, dass er 79.000 Euro gewonnen hätte. Bedingung für den Erhalt des Gewinnes war der Kauf von Ukash im Wert von 800 Euro an einer Radebeuler Tankstelle. Erst dann würden die 79.000 Euro auf das Konto des Verbrauchers überwiesen werden.

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