Zwickau: Keine Ladenöffnung am 2. Advent!

adventsöffnungDie Geschäfte in Zwickau dürfen am Sonntag definitiv nicht öffnen. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht Bautzen beschlossen. Gleichzeitig steht damit fest, dass die durch Verordnung für den 4. Advent (19. Dezember) freigegebene Ladenöffnung bestehen bleibt. Der Gerichtsbeschluss, der am Vormittag in der Zwickauer Stadtverwaltung einging, ist nicht anfechtbar und damit endgültig. Er entspricht erwartungsgemäß dem Ergebnis des Mediationsverfahrens, das am Mittwoch in Bautzen stattgefunden hatte.

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