Keine gesonderten Gutscheine für Asylbewerber

JohannisbadNach den jüngsten Vorfällen in Zwickauer Bädern haben die Städtische Bäder GmbH und die Stadtverwaltung eine Erklärung veröffentlicht. Darin heißt es, dass man die Vorkommnisse sehr ernst nehme. Sicherheit und Sauberkeit in den Bädern seien jedoch auch künftig gewährleistet. Die Sicherheit der Besucher werde durch die Objektverantwortlichen und die Mitarbeiter gewährleistet. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung werde ein Hausverbot ausgesprochen. Darüber hinaus gebe es einen engen Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt und der Polizei. Werde einem Hausverbot nicht Folge geleistet, greife die Polizei ein. Aufgrund der jüngsten Vorfällen findet in dieser Woche eine weitere Abstimmung zwischen Polizei, Ordnungsamt und Bädergesellschaft statt. Außerdem ist ein Treffen zwischen der Ausländerbeauftragten der Stadt und den Betreibern der Aslyunterkünfte geplant. Gesonderte Gutscheinen für Asylsuchende zur Nutzung städtischer Einrichtung gebe es nicht. Ausgegeben werde lediglich ein Gutscheinheft, das seit fünf Jahren alle neu zugezogenen Einwohner erhalten. Es trägt den Titel „Willkommen in Zwickau – Ihr Freizeitverführer“.

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