Keine Arbeitslosmeldung am 24. und 31. Dezember

Arge_Z_LogoAm 23. und 30. Dezember haben die Agentur für Arbeit Zwickau, die Geschäftsstellen Werdau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna sowie die ARGE Zwickauer und Chemnitzer Land nur bis 16 Uhr geöffnet. Am 24. und 31. Dezember 2010 bleiben die Einrichtungen geschlossen.

Wer am 24. Dezember erstmals oder erneut aus leistungsrechtlichen Gründen in der Behörde vorsprechen muss, dem entstehen keine Nachteile, wenn er sich am 27. Dezember meldet. Für den 31. Dezember 2010 gilt die gleiche Regelung, wenn die Meldung am 3. Januar 2011 nachgeholt wird.

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