Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstoße die derzeitigen Regelung, wonach nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters. Der Gesetzgeber greife unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, zumal der Vater nicht die Möglichkeit habe, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.