Jobcenter zahlen Zuschuss zum Schulbedarf

Jobcenter Pölbitz_neuIm Februar zahlen die sächsischen Jobcenter einen Zuschuss zum Schulbedarf aus. Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten und deren Kinder die Schule besuchen, bekommen ihn automatisch mit dem Arbeitslosengeld II überwiesen. Er soll die Anschaffung von persönlichen Gegenständen, die für den Schulbesuch nötig sind, erleichtern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, für die Leistungen aus der Grundsicherung gezahlt werden, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Dazu gehört auch der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf in Höhe von 100 Euro – für jedes Schuljahr. Davon werden diesen Monat 30 Euro ausgezahlt – weitere 70 Euro mit Schuljahresbeginn im August. Familien, die kein Arbeitslosengeld II erhalten, weil sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen für den Schulbedarf im Jobcenter einen gesonderten Antrag stellen.

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