Investitionszuschüsse für kleine Betriebe

Freistaat Sachsen – Der Freistaat unterstützt mit der neuen Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ Investitionen kleiner Unternehmen. Begünstigt werden Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz bis 50 km Umkreis, mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30% (maximal bis 200.000 Euro). Darüber hinaus müssen die bestehenden Arbeitsplätze für mindestens drei Jahre erhalten werden.

Die Förderung richtet sich an Handwerksbetriebe, Kultur- und Kreativwirtschaft, Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, Beherbergung, Gastronomie sowie Dienstleister freier Berufe. Gefördert werden Investitionen für Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen sowie Sicherheitstechnik. Ausgenommen sind u. a. der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und von gebrauchten Wirtschaftsgütern.

Voraussetzung für die Förderung ist neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens, wie beispielsweise Prozessoptimierung oder Verbesserung der Angebotsqualität, auch ein Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 20.000 Euro. Anträge sind an die Sächsische Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) zu richten. Für weitere Informationen stehen die Berater der IHK Chemnitz gern zur Verfügung.

Kontakt: Daniela Börner, daniela.boerner@chemnitz.ihk.de, Tel. 0375 / 814-2360

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