Insolvenzverfahren gegen TelDaFax eröffnet
Das Amtsgericht Bonn hat das Insolvenzverfahren über die Vermögen der Firma TelDaFax eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestimmt, der auch bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren die Geschicke von TelDaFax lenkte. Das klingt zunächst nach einem Hoffnungsschimmer, weil es wenigstens bedeutet, dass genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren überhaupt durchzuführen. „Es heißt jedoch leider nicht, dass alle Gläubiger befriedigt werden und ihre Vorauszahlungen, Kautionen und Ansprüche aus Jahresabrechnungen zurückgezahlt bekommen“, informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Um zumindest die Chance auf das von TelDaFax geschuldete Geld bzw. einen Teil davon zu erhalten, müssen die Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Mit der Post erhalten alle bekannten Gläubiger ein personalisiertes Anmeldeformular. Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung der Forderungsanmeldung. „Aufgrund der großen Zahl von rund 700.000 Gläubigern wird dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen“, vermutet Wagner.
Gläubiger, die bis zum 31.12.2011 nicht kontaktiert wurden, sollten ihre Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen. Dabei sind entsprechende Dokumente, aus denen sich ergibt, dass eine Forderung besteht, beizufügen.