IHK weiter für Sonntagsöffnung von Waschanlagen

Auch nach dem Verbot der Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen durch das Sächsische Verfassungsgericht sieht die IHK Chemnitz Möglichkeiten den Betrieb in Ausnahmefällen wieder zuzulassen, zum Beispiel bei geringfügig störende Anlagen. Der Verfassungsgerichtshof habe entsprechende Hinweise gegeben. Bei Anlagen mit höherem Störpotential sei die Festlegung zeitlicher Einschränkungen möglich. Schließlich könnten auch die Gemeinden das Entscheidungsrecht für die Sonntagsöffnung standortbezogen nach örtlichen Gegebenheiten erhalten. Die IHK fordert die Landesregierung im Interesse der Betreiber und Bürger auf, neue Regelungen für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonntagen zu treffen.

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