Hohe Haftstrafen für kurdische Drogenbande

Im Verfahren wegen bandenmäßigem Drogenhandel gegen drei Kurden hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Zwickau am Donnerstag empfindliche Freiheitsstrafen verhängt. Der Angeklagte Sedat B. wurde wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Straftaten gegen das Waffengesetz zu 9 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Serkan B. muss wegen Beihilfe für 5 Jahre und 9 Monate hinter Gitter. Der Angeklagte Ali C. erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten. Die Haftbefehle gegen die Angeklagten hielt das Gericht aufrecht. Gegen zwei der Beschuldigten muss weiterverhandelt werden. In einem Fall wird ein
Sachverständigengutachten erhoben.

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