Hochwasserschäden: Kabinett beschließt Sofortprogramm

hochwasserMit einem Sofortprogramm will die Staatsregierung die Hochwassergeschädigten im Freistaat unterstützen. Für alle Betroffenen wird es ein zinsverbilligtes Sonderdarlehensprogramm als Überbrückungshilfe geben. Die Laufzeit beträgt maximal 18 Monate. Die Schadensregulierungen der Versicherungen dienen der vorzeitigen Tilgung der Darlehen und Förderungen. Ebenso wird es zinsverbilligtes Kommunaldarlehensprogramm eingerichtet. Die betroffenen Gemeinden und Landkreise erhalten damit eine Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an öffentlichen Einrichtungen. Das Programm soll auch anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften offenstehen. Die beiden Darlehensprogramme werden ein Volumen von ca. 50 Millionen haben. Außerdem wird mit dem Bund über die Anpassung und finanzielle Aufstockung der in Betracht kommenden Bundesprogramme und Bund-Länder-Programme verhandelt.

Für Anfragen und Probleme zum August-Hochwasser hat das Landratsamt für den Landkreis Zwickau ab sofort ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Rufnummer 0375 4402-21900 ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag/Donnerstag    08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag                              08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch                             08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag                                  08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag                               09:00 bis 12:00 Uhr

Seitens der Sächsischen Aufbaubank wurde ebenso unter der Rufnummer 0351 4910-4920 eine Hotline zum Hochwasser geschalten. Erste weiterführende Hinweise sind auf der Startseite ihrer Internetpräsentation (www.sab.sachsen.de) abrufbar.

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