Hochwasserhilfen für Unternehmen beschlossen

Hochwasser_GeldDas Sächsische Kabinett hat  neue Richtlinien für Hochwasserhilfen beschlossen. Ab sofort können damit vom Augusthochwasser 2010 betroffene Unternehmen staatliche Hilfen beantragen. Um den laufenden Betrieb aufrecht zu halten und Löhne und Mieten fortzahlen zu können, haben geschädigte Firmen die Möglichkeit, Liquiditätshilfen zu bekommen,  Das Wirtschaftsministerium hat einen dafür notwendigen Erlass zur Öffnung der Liquiditätshilfe an die SAB übermittelt. Das Zinszuschussprogramm wird über die Hausbank der Unternehmen bei der SAB beantragt.

Zur Beseitigung der Hochwasserschäden in den Betrieben steht außerdem das Darlehensprogramm bereit, das direkt von der SAB ausgezahlt wird. Die Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren werden ebenfalls zinsverbilligt (1,5 Prozent) und mit vereinfachter Bonitätsprüfung ausgereicht. Das Darlehen kann für die Reinigung und Reparatur aber auch für Ersatzbeschaffungen in Anspruch genommen werden.

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