Hochwasserhilfe: Antragsfrist endet im Dezember

Die untere Wasserbehörde des Landkreises hat darauf hingewiesen, dass die Frist zur Beantragung von Hochwasserhilfe ausläuft. Nur noch bis zum 31. Dezember können Privatpersonen, Vereine, Kirchen und Unternehmen bei der Sächsischen Aufbaubank Zuschüsse für die Schadensbeseitigung sowie zum nachhaltigen Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden und Gegenständen, die durch das Hochwasser 2013 beschädigt worden sind, beantragen. In der Regel erfolgt eine Förderung bis zu 80 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Weitere Informationen können den Internetseiten des Landratsamtes (www.landkreis-zwickau) und der SAB (www.sab.sachsen.de) entnommen werden. Bei Fragen zur Förderfähigkeit bietet die SAB unter der Telefonnummer 0351 4910-4966 auch eine Infohotline an.

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