Hochwasser-Opfer können finanzielle Unterstützung beantragen

Hochwasser_GeldAnträge auf Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden durch das Augusthochwasser 2010 sind ab kommende Woche in den Bürgerservicestellen des Landkreises Zwickau sowie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich. Gleichzeitig sind sie im Internet unter www.landkreis-zwickau.de zu finden. Dort kann auch die Vergaberichtlinie nachgelesen werden. Momentan stehen für die Region Zwickau rund 20.000 Euro zur Verfügung. Der nicht rückzahlbare Zuschuss ist für Notfälle gedacht, die insbesondere keine Leistungen aus anderen staatlichen Hilfsprogrammen erhalten.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten sowie Vereine und Verbände. Der Antrag ist spätestens bis zum 30. September bei der Kommune, in der sich das geschädigte Objekt befindet, einzureichen. Über die Zuwendungen entscheidet der Landkreis auf Vorschlag eines Vergabegremiums unter Berücksichtigung des Einzelfalls.

Wie Sachsens Sozialministerin Clauß heute mitteilte, können auch Bezieher von Hartz IV Leistungen für flutbedingte Schäden in Anspruch nehmen ohne dass diese auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden.  Natürlich dürften keine „Sanierungen“ vorgenommen werden, die das Gebäude in einen besseren Zustand versetzen als vorher. Direkte Zahlungen im Rahmen der „kommunalen Soforthilfenpauschale“ sollen „Not lindern“ und unterliegen strikten Voraussetzungen. In diesen Fällen dürfen an SGB-II-Empfänger maximal 1500 Euro gezahlt werden.

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