Hinweise zum Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerk10Für das traditionelle Verabschieden des alten Jahres mit Feuerwerk haben Feuerwehr- und Ordnungsamt der Stadt auf die Beachtung von gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Bei Feuerwerk der Kategorie 1 muss der Sicherheitsabstand mindestens 1 Meter betragen. Der Umgang ist nur gestattet, wenn die betreffende Person das 12. Lebensjahr vollendet hat. Pyrotechnik der Kategorie 2 darf nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nur am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Das Zünden von Raketen und Knallern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist verboten. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Schießen mit Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums zu Silvester und Neujahr ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

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