HBK darf Schwerstverletzte versorgen

Das Heinrich Braun Klinikum Zwickau ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Versorgung von Patienten mit schwersten Verletzungen nach Arbeitsunfällen zugelassen worden. Damit gehört das HBK neben dem Klinikum Chemnitz im südwestsächsischen Raum der höchsten Versorgungsstufe im 2014 eingeführten dreistufigen System der DGUV an und darf als eines von nur sechs Krankenhäusern in Sachsen nun offiziell Schwerverletzte nach Arbeits- oder Wegeunfällen behandeln. Deutschlandweit sind rund 100 Kliniken am sogenannten „Schwerstverletzungsartenverfahren“ (SAV) beteiligt. Für die Versorgung von Patienten mit schwersten und komplexen Verletzungen stehen im HBK zunächst der Hubschrauberlandeplatz sowie zwei Schockräume, ein Spiral-Computertomograf, ein Magnetresonanztomograf sowie eine biplane Angiografieanlage zur Diagnostik zur Verfügung. Zudem verfügt der Standort über mehrere Operationssäle für Notfalleingriffe sowie Intensivtherapiebetten. Rund um die Uhr können zwei Teams gleichzeitig für die spezialisierte Versorgung von Polytraumatisierten eingesetzt werden. Als teilnehmende Klinik muss das HBK nachweisen, dass  pro Jahr mindestens 75 Schwerst- und Komplexfälle nach Arbeitsunfällen behandeln werden.

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