Haftstrafen nach Anschlag auf Flüchtlingsheim

ProzessauftaktNach dem Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Crimmitschau im November 2015 müssen die drei Tatverdächtigen mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Crimmitschauer standen seit Anfang April wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung in Zwickau vor Gericht. Der 36-jährige Rädelsführer muss für fünf Jahre hinter Gitter. Ein 35-Jähriger wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, der 32-jährige Angeklagte, in dessen Wohnung der Anschlag verabredet wurde, bekam drei Jahre und neun Monate. Die Männer hatten drei Molotow-Cocktails gegen die Fassade eines als Flüchtlingsunterkunft genutzten Wohnhauses geworfen. Zum Zeitpunkt des Anschlages befanden sich 39 Asylbewerber in dem Gebäude, die Hälfte davon Kinder. Verletzt wurde niemand, weil die Brandsätze von selbst erloschen oder ihr Ziel verfehlten. Mit dem Urteil folgte Richter Hartmann weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten deutlich mildere Strafen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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