Haftstrafen für Crystal-Händler

Die 2. Strafkammer am Landgericht Zwickau unter Vorsitz von Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Gerolf Müller hat heute das Urteil gegen die insgesamt 5 Angeklagten verkündet, die wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln angeklagt waren.

Der Angeklagte Ferruh B. wurde schuldig gesprochen wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte Cevdet A. wurde schuldig gesprochen wegen unerlaubter Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und deswe-gen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte Sakir T. wurde schuldig gesprochen wegen Beihilfe zur Ein-fuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln und deswegen zu einer Frei-heitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte Garib B. wurde schuldig gesprochen wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte Sedat B. wurde schuldig gesprochen wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und deswegen verurteilt zu einer Freiheitstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten.

Das Gericht sah es nach 65 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten arbeitsteilig handelnd nach vorheriger Bestellung von Tschechien am 4.12.2016 6 kg Crystal nach Deutschland eingeführt hatten nach Leipzig verbringen wollten, um es dort zu verkaufen, wobei eine Teilmenge von 500 gr nach Plauen gebracht werden sollte. An diesem Tag wurde der Angeklagte A. und T. in Rötha bei Leipzig mit dem Rauschgift vorläufig festgenommen. Die Angeklagten Ferruh B., Garip B. und Sedat B. hatten

die Bestellung aufgegeben und den Transport organisiert, um das Rauschgift weiterzuverkaufen.

Hinsichtlich der anderen 17 angeklagten Taten konnte ein Tatnachweis nicht geführt werden. Die Angeklagten haben in der Hauptverhandlung keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Eine Beweisführung mit den Protokollen der Telefonüberwachung konnte nicht zur sicheren Überzeugung des Gerichtes gelingen, weil bei den abgehörten Telefonaten nicht die tatsächlichen Namen der Angeklagten verwendet wurden, sondern Aliasnamen und auch das Tatgeschehen nur mit Codewörtern und Umschreibungen geschildert wurde. Die Stimmen der Angeklagten konnten wegen des Schweigens der Angeklagten nicht den Telefonaten zugeordnet werden.

Einen Tatnachweis wegen bandenmäßiger Tatbeteiligung konnte das Gericht nicht erbringen, weil im Ergebnis nur eine der zuvor 18 angeklagten Taten bewiesen werden konnte. Für ein bandenmäßiges Vorgehen hätte aber die Verabredung zu mehreren Straftaten bewiesen werden müssen.

Der erste Verhandlungstag fand am 1. September 2017 statt. Das Gericht hatte insgesamt 60 Zeugen gehört.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten mit jeweils unterschiedlicher Tatbeteiligung – entweder als Mittäter oder als Mitglied einer Bande handelnd – die unerlaubte Einfuhr und das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in insgesamt 18 Fällen zur Last gelegt für den Tatzeitraum Februar bis Dezember 2016, indem Crystal von Tschechien aus in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde und anschließend in Plauen oder vorrangig in Leipzig verkauft worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von einer Gesamtmenge von 43,85 kg Crystal aus.

Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft änderte das Oberlandesgericht den Eröffnungsbeschluss des Landgerichtes dahin ab, dass nur noch 14 angeklagte Taten zur Hauptverhandlung zugelassen wurden mit einer Gesamtmenge von 26,67 kg Crystal.

Im Laufe des Verfahrens wurde die Strafverfolgung beschränkt auf nur noch 6 Taten ( Nr. 7,10,11,15,17,18) mit einer Gesamtmenge von 20,5 kg. Das Strafverfahren wurde teilweise eingestellt in Bezug auf 8 Taten ( Nr. 1-6, 13,14).

Die Haftbefehle gegen alle Angeklagten wurden wegen Fortdauer der Fluchtgefahr aufrechterhalten mit Ausnahme des Haftbefehls gegen den Angeklagten Ferruh B., der aufgehoben wurde.

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