Grundschüler können angemeldet werden

Nach Erteilung der Bildungsempfehlung können Zwickauer Viertklässler in Kürze an den Oberschulen bzw. Gymnasien der Stadt angemeldet werden. Jeder Schüler der 4. Klasse bzw. dessen Eltern erhalten von der Grundschule Informationen, wie die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erfolgt. Oberschulen und Gymnasien haben keine Schulbezirke. Die Kinder können daher nach Erhalt der Bildungsempfehlung an einer Einrichtung eigener Wahl angemeldet werden. Nötig sind dafür das Original der Bildungsempfehlung, Kopien der Geburtsurkunde und der Halbjahresinformation aus der Klasse 4 sowie das  Anmeldeformular. Eltern sollten allerdings beachten, dass die Entgegennahme eines Antrages nicht automatisch bedeutet, dass der Schüler an dieser Einrichtung auch aufgenommen werden kann und daher eine zweite bzw. dritte Bildungseinrichtung benennen. An den Zwickauer Oberschulen beginnt die Anmeldung am 28. Februar, an den Gymnasien am 2. März.

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