Gewährung von Soforthilfen für Hochwasserbetroffene

In einer Sondersitzung des Crimmitschauer Verwaltungsausschusses wurde am Montag die Vergabe von Soforthilfen für vom Hochwasser 2013 Betroffene beschlossen. Grundlage für die Entscheidung war die „Richtlinie zur Gewährung einer Soforthilfe der Großen Kreisstadt Crimmitschau für private Haushalte“, die der Stadtrat am bereits am 10. Juni verabschiedet hatte. Eine Soforthilfe beantragten 31 Bürger. In Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen der Richtlinie können sich 21 Haushalte über eine finanzielle Unterstützung freuen. Ihnen geht noch in dieser Woche ein Zuwendungsbescheid zu. Insgesamt kommen mit diesem Beschluss 103.000 € zur Auszahlung, die für  Ersatzbeschaffungen von Inventar bzw. Wiederherstellung der Nutzbarkeit von Wohnraum genutzt werden sollen. Bei 10 Antragstellern lag keine Bedürftigkeit im Sinne der Crimmitschauer Richtlinie vor, so dass diese nicht berücksichtigt werden konnten. Ihnen stehen jedoch die Möglichkeiten anderer Förderprogramme offen. Bereits kurz nach der Hochwasserkatastrophe wurden außerdem 64.500€ an Haushalte zur Unterstützung für Heizungsreparaturen ausgezahlt. Die gesamten finanziellen Mittel wurden durch die Bereitstellung von zusätzlichen Geldern aus dem städtischen Haushalt sowie durch eine Vielzahl Spenden aufgebracht.

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