Gesetzesänderung zu Kreditwiderruf geplant

Verbraucherzentrale_GeldIn den nächsten Monaten wird eine weitere europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt: die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie. Inhalt der gesetzlichen Regelung wird unter anderem das Widerrufsrecht sein. Für betroffene Verbraucher kann dies große finanzielle Nachteile mit sich bringen. Bauherren und Immobilienbesitzer, die wissen wollen, ob ihr Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, welche Rechte ihnen im Falle eines Falles zustehen und mit welchen Abwehrreaktionen der Banken sie rechnen müssen, können sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Für 70 Euro pro Kreditvertrag wird von Juristen die Prüfung durchgeführt und die Ergebnisse werden den Ratsuchenden in schriftlicher Form zugesandt. Derzeit ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 3 Wochen zu rechnen. Rund 2000 Verträge haben die sächsischen Berater auf diese Weise seit 2014 bearbeitet. In 75 Prozent der Verträge wurden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen gefunden. Betroffene konnten dann erfolgreich mit dem Kreditinstitut verhandeln.

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