Trotz Urteil: zwei verkaufsoffene Sonntage in Meerane

WeihnachtsmarktMeerane
Foto: Stadtverwaltung Meerane

Es gleicht einem Geniestreich: In Meerane öffnen die Geschäfte an zwei Adventssonntagen und das ganz legal. Man muss nur exakt nach den Buchstaben des Gesetztes handeln, dann darf man auch an zwei Adventssonntagen die Läden öffnen. So wird es in Meerane passieren: Dort öffnen die Läden am dritten UND am vierten Advent. Auch Werdau plant eine Öffnung an diesen Sonntagen. In Zwickau dürfen die Geschäfte hingegen nur am 4. Advent öffnen.

Hintergrund ist eine Gewerkschaftsklage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen und die darauf folgende Einigung, dass die Läden nur an einem Sonntag, nämlich am 4. Advent öffnen dürfen. Die Gewerkschaft ver.di hatte Klagen für die Städte Zwickau, Leipzig, Chemnitz, Dresden und Görlitz eingereicht.

Im Fall von Meerane, Glauchau und Werdau gab es jedoch keine Klagen und somit steht einer Öffnung am 3. und 4. Advent nichts im Wege. Von der Meeraner Stadtverwaltung heißt es:

„Die gerichtlichen Entscheidungen und Einigungen gelten nur für die Städte, gegen die bezüglich der Sonntagsöffnung gerichtliche Verfahren  angestrengt wurden. Davon ist Meerane nicht betroffen. Betroffen sind davon auch nicht unsere Nachbarstädte, wie z.B. Glauchau. Da die Verfassungswidrigkeit des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes nur durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof endgültig festgestellt werden kann, hat das Sächsische Ladenöffnungsgesetz weiterhin Gültigkeit. Darauf baut die Meeraner Regelung auf.“

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