Geldstrafe wegen Verbreitung rechter Slogans

Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist ein 30-jähriger Mann aus Limbach-Oberfrohna zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Beamte des Operativen Abwehrzentrums Sachsen hatten gegen den Mann ermittelt, weil er auf einer im Ausland gehosteten Internetplattform unter anderem Bilder und Videos mit Hakenkreuzen sowie SS-Runen frei zugänglich veröffentlichte und Slogans mit rechtem Gedankengut postete. Bei der bereits im August durchgeführten Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten die Ermittler den vom Täter genutzten Laptop als Beweismittel. Der Beschuldigte räumte seine Taten in der anschließenden Vernehmung vollumfänglich ein. Für sein Handeln musste sich der 30-Jährige vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal verantworten.

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