Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau unverändert gültig

baumschutzMit dem Ende des Schnittverbotes am 30. September und dem Herbstanfang beschäftigen sich viele Zwickauer auch in diesem Jahr wieder verstärkt mit Gehölzschnittarbeiten in ihren Gärten und Grundstücken. Allerdings macht das Umweltbüro schon jetzt darauf aufmerksam, dass die angekündigte Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes hinsichtlich des Geltungsbereiches von Baum- und Gehölzschutzsatzungen vom Landtag noch nicht verabschiedet wurde. Damit gelten die Bestimmungen der Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau vom 30.10.2002 weiterhin uneingeschränkt. Für Fragen steht das Umweltbüro zur Verfügung (Telefon: 83 36 50 oder 83 36 01 oder 83 36 09).

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