Gefahrguttransporte dürfen auch an den Feiertagen fahren

tanklasterFür dringende Versorgungsfahrten in Sachsen hat Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) jetzt auch für die Weihnachtsfeiertage eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen. Damit wolle man sicherstellen, dass es trotz anhaltendem Winterwetter nicht zu Versorgungsengpässen bei Kraftstoffen, Heizöl und Tausalz kommt.

Die Ausnahmegenehmigung für den 25. und 26. Dezember ist auf unbedingt notwendige Fahrten beschränkt. Im Fahrzeug ist ein schriftlicher Fahrauftrag mit amtlichem Kennzeichen, Transportquelle und –ziel, den geladenen Gütern sowie der Unterschrift des Leiters der Transportfirma mitzuführen. Transportunternehmen, die von der Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen wollen, müssen keine gesonderten Anträge stellen.

Morlok hatte bereits für den 19. Dezember eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für Kraftstoff-, Heizöl- und Tausalz-Transporte erlassen.

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