Gefahren in Holzpelletlagern oft unterschätzt

Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion hat zwischen Februar und Mai in Sachsen 42 Holzpelletlager gewerblich betriebener Heizungsanlagen und bei Pelletherstellern geprüft. Hintergrund war eine Reihe von Unfällen, bei denen es in Europa und den USA beim Umgang mit Holzfaserprodukten  – hauptsächlich mit Holzpellets – zu Todesfällen infolge von Vergiftungen mit Kohlenmonoxid gekommen war. Bei den Kontrollen wurden in Schrägbodenlagern und Hochsilos Kohlenmonoxid-Konzentrationen von über 600 ppm nachgewiesen. Schon ein Aufenthalt von 30 Minuten in einer solchen Atmosphäre ist lebensgefährlich. Bei über 80 Prozent der Arbeitgeber wurden Informationsdefizite hinsichtlich der Gefahren von Holzpelletlagern festgestellt. Eine Gefahrenkennzeichnung der Lager war vielfach nicht vorhanden oder nur mangelhaft. Die LDS empfiehlt, den Zugang zu Pelletlagerräumen mit einer entsprechenden Gefahrenkennzeichnung zu versehen und in Abhängigkeit vom Anlagentyp geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Grundsächlich ist vor und während des Betretens eines Pelletlagers für ausreichende Lüftung zu sorgen. Silos und Schrägbodenlager sollten nur befahren werden, wenn zusätzlich die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes gewährleistet ist und außerhalb des Gefahrenbereiches eine Sicherungsperson bereitsteht. Die Verwendung eines tragbaren Gaswarngerätes ist dabei dringend zu empfehlen.

About Post Author