Fundtiere in Crimmitschau gut aufgehoben
Viele von Ihnen wissen es vielleicht nicht – ausgesetzte und freilaufende Tiere gelten als Fundsache und müssen gemeldet oder abgegeben werden.
Das Ordnungsamt kümmert sich dann als Fundbehörde um die Unterbringung und Pflege des Tieres. Dafür werden sogenannte Fundtierverträge mit Tierheimen geschlossen. Seit dem 1. Januar diesen Jahr ist der von der Stadtverwaltung Crimmitschau mit dem Tierheim Crimmitschau geschlossene Vetrag in Kraft getreten. Wir waren dieser Tage einmal im Tierheim zu Besuch.