Frühjahrsputz: Stadt weist auf Anliegerpflichten hin

Frühjahrsputz-laub_3Im Zusammenhang mit dem anstehenden Frühjahrsputz erinnert das Zwickauer Umweltbüro an die Erfüllung der Anliegerpflichten, die sich aus der Straßenreinigungssatzung ergeben. Splitt, altes Laub, Schmutz oder Unrat seien von Straßen und Gehwegen zu entfernen. In Zwickau ist die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege innerhalb geschlossener Ortslagen Eigentümern und Besitzern der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen. Eine Reinigung durch die Stadt erfolgt nur in den im Straßenverzeichnis der Satzung festgelegten Bereichen. Die Reinigung der Gehwege erfolgt ausschließlich durch die Eigentümer und Besitzer der jeweiligen Grundstücke. Straßen und Gehwege sind einmal pro Woche sauber zu machen. Schmutz und Unrat, wie Papier, Laub oder Wildwuchs, sind aufzunehmen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Das im Winter verwendete Streugut ist zu entfernen. Das Umweltbüro kontrolliert den Vollzug der Straßenreinigungssatzung. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

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