Freistaat hilft Betroffenen des September-Hochwassers

HochwasserDas Sächsische Kabinett hat eine ganze Reihe von Förderrichtlinien des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums für Betroffene des September-Hochwassers geöffnet. Damit soll sicher gestellt werden, dass Hilfsbedürftige die selbe Unterstützung erfahren, wie die Betroffenen des Hochwassers vom August. Kommunen erhalten zum Beispiel Hilfen für die Schadensbeseitigung an Gewässern sowie für Instandsetzungs- und Ersatzmaßnahmen an öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen in Höhe von 90 Prozent. Auch Landwirte, die durch die Katastrophe in Existenznot geraten sind, können über die Richtlinie „Krisen- und Notstände“ Hilfen erhalten.

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