Freilichtbühne: Verwaltungsgericht weist Klage ab

Im Streit um die Nutzung der Zwickauer Freilichtbühne hat das Verwaltungsgericht in Chemnitz am Freitag die Klage von Jens Schmitt abgewiesen. Die Baugenehmigung, um die es ursprünglich in dem Verfahren ging, war von der Stadtverwaltung bereits Ende Mai aufgehoben worden. Auf eine Anfechtungsklage habe Schmitt nach Ansicht der Richter keinen Anspruch. Ob die Stadt nun eine Betriebsgenehmigung für das Areal am Schwanenteich erteilt, ist allerdings weiter offen. Bislang gab es dazu aus der Verwaltung noch keine Auskunft. Der Kläger will auf alle Fälle weiter gegen einen Spielbetrieb und die von ihm befürchteten Lärmbelästigungen vorgehen.

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