Freilichtbühne: Grünes Licht vom Oberverwaltungsgericht

Auf der Freilichtbühne Zwickau wird es auch in den kommenden Jahren Veranstaltungen geben. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat den Eilantrag von Jens Schmitt auf Einstellung des Spielbetriebes in zweiter Instanz zurückgewiesen. Die Richter sahen keine Gründe, die gegen die Rechtsmäßigkeit des Veranstaltungsbetriebes sowie gegen die zugrunde liegende Baugenehmigung sprechen. Der Senat hält in seiner Entscheidung fest, dass die von den Veranstaltungen ausgehenden Geräuschimmissionen für den Nachbarn unschädlich und damit hinzunehmen seien. Das OVG berücksichtigte zugunsten von Kultour Z. außerdem, dass Schmitt zugezogen ist, obwohl er wusste, dass es den Veranstaltungsbetrieb bereits seit 1957 gab und dass die Geräuschimmissionen dank umgesetzter Lärmschutzmaßnahmen und einer Begrenzung des Spielbetriebes auf 10 Veranstaltungen pro Jahr in den Abendstunden künftig leiser ausfallen werden.

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