Freie Routerwahl ab 1. August 

tastatur1Zum 1. August 2016 tritt das Gesetz zur Routerfreiheit in Kraft. Es soll mehr Wettbewerb ermöglichen. Bisher konnten Netzbetreiber den Kunden die Nutzung eines bestimmten Routers vorschreiben und ließen damit fast ausschließlich die eigenen Router zu. „Verbraucher haben bei Neuverträgen nun die Wahl, ob sie den vom Telekommunikationsanbieter angebotenen Router oder ein eigenes Endgerät verwenden“, erklärt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das ist aber nicht der einzige Vorteil. „Möglicherweise verlangte Mietkosten für den Router fallen damit flach und auch die Weiterverwendung des Routers bei einem Umzug oder Providerwechsel sollte damit kein Problem mehr sein“, so die Juristin. Bei Fragen und Problemen rund um das Thema Telekommunikations- und Internetanschluss kann man sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Unter Tel. 0341-696 29 29 können Verbraucher immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr einen Termin vereinbaren sowie Öffnungszeiten und Leistungen der Beratungseinrichtungen erfragen. Eine Übersicht über das Beratungsangebot gibt es unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de.

About Post Author