Fluthilfe: Zwickauer bekommen Geld auch bei reinen Kellerschäden

Die Stadt Zwickau geht bei der Hilfe für Flutopfer noch einen Schritt weiter als die Landesregierung. Anders als in anderen Teilen des Freistaates bekommen Zwickauer Flutopfer auch dann Hilfen ausgezahlt, wenn lediglich ihr Keller durch das Hochwasser beschädigt wurde. Die Soforthilfe des Freistaates sieht vor, nur bei Schäden ab dem Erdgeschoss aufwärts zu zahlen. Die vom Landkreis an Zwickau weitergereichten Landesmittel belaufen sich auf 110.000 Euro.

Die Zwickauer Stadträte beschlossen heute in einer Sondersitzung einstimmig, aus dem Haushalt der Stadt weitere 500.000 Euro draufzulegen. Für die Bewilligung gelten (bis auf die Zwickauer Erweiterung der Antragsberechtigen) die gleichen Bedingungen wie von der Staatsregierung vorgegeben: 400 Euro pro Erwachsener, 250 Euro je Kind – gedeckelt auf maximal 2.000 Euro.

Die Antragstellung und Auszahlung beginnt am Montag 10 Uhr im Bürgersaal des Zwickauer Rathauses.

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