Fluthilfe für Land- und Forstwirtschaft

Mit der am Dienstag von der Landesregierung verabschiedeten Förderrichtlinie „Hochwasserschäden 2013“ sind nun auch die finanziellen Hilfen für vom Juni-Hochwasser betroffene Unternehmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Gartenbaus neu geregelt. Gefördert wird die Beseitigung aller Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser entstanden sind. Neben Schäden an Kulturpflanzen werden unter anderem auch Ausgaben für den Wiederaufbau, für Reparaturen, die Wiederbeschaffungskosten von Nutztieren, Vorräten und Lagerbeständen sowie die Kosten für Aufräumarbeiten und für die Schadensermittlung gefördert. Der Mindestschaden muss 5.000 Euro betragen. Im Bereich der Forstwirtschaft gilt eine Förderobergrenze von 200 000 Euro.Die Richtlinie regelt auch die Förderung der Schadensbeseitigung in Kleingärten und Kleingartenvereinen. Bei Kleingärtnern liegt der Mindestschaden bei 5 000 Euro. Auch hier ist zur Ermittlung der Schadenshöhe ein Gutachten erforderlich.

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