Flut: Bund stellt Aufbaugelder bereit

Die Bundesregierung hat die Verordnung zum Aufbauhilfefonds beschlossen. Die Mittel für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten stehen im August zur Verfügung. Die Aufbauhilfeverordnung regelt die Verteilung der acht Milliarden Euro aus dem Fonds an die vom Frühjahrshochwasser betroffenen Länder sowie die Schadensregulierung. Jetzt muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Das Gremium wird am 16. August damit befassen. Ausgezahlt werden die Gelder von den Ländern. Bürger, Betriebe und sonstige Institutionen können – je nach Höhe der erlittenen Schäden – Ausgleichszahlungen von maximal 80 Prozent beantragen. Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter werden dabei angerechnet. Berücksichtigt werden Hochwasserschäden, die im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 4. Juli entstanden sind. Darunter fallen Schäden durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind. Berücksichtigt werden auch unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge.

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