Fashion Outlet Zwickau vorübergehend geöffnet

Zwickau – Wie das Baudezernat informiert, hat das Verwaltungsgericht am gestrigen Nachmittag in einer Vorentscheidung dem Eilantrag der Schmid GmbH (Mieterin des Objekts in der Schubertstraße) zur zumindest vorübergehenden Öffnung des Fashion Outlets bis zur Entscheidung der Hauptsache zugestimmt. Somit wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vorläufig wiederhergestellt.

Die Stadt Zwickau hatte die Sofortnutzung des Objektes am 20. März 2019 untersagt. Die Anwälte der Schmid GmbH haben daraufhin Widerspruch eingelegt. Die Stadt Zwickau hat diesem Widerspruch nicht abgeholfen, weswegen die Sache somit der Landesdirektion Sachsen als zuständigen Widerspruchsbehörde abgegeben wurde.
Damit das Fashion Outlet zumindest interimsweise öffnen kann, haben sich die Anwälte der Schmid GmbH weiterhin an das Verwaltungsgericht Chemnitz gewandt, um per Eilantrag die zumindest zeitweise Öffnung bis zur Entscheidung der Hauptsache zu erwirken – mit Erfolg. Jedoch stellt dieser Beschluss keinen Vorgriff auf die eigentliche Eilentscheidung dar, es wird lediglich unter Rücksichtnahme der gravierenden Nachteile für den Mieter, bei Sofortvollzug der Nutzungsuntersagung, gehandelt. Die Stadt Zwickau bleibt dennoch inhaltlich bei ihrer Rechtsauffassung.

Da die Stadt die Schmid GmbH nicht als Invester verlieren möchte, laufen darüberhinaus parallel Gespräche zwischen den Parteien um zu einer Lösung zu kommen.

About Post Author